Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich: Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Teko Chemisa als Verkäuferin und ihren Kunden als Käufer sind die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen anwendbar. Eine davon abweichende Regelung ist nur verbindlich, falls sie schriftlich vereinbart oder von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wird. Die in den Angeboten enthaltenen Preise, Mengen und Lieferfristen sind freibleibend.
Verkaufspreise: Die Preise verstehen sich ohne Steuern (Mehrwertsteuer etc.) und andere Abgaben für die angebotenen Mengen. Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk, falls keine anderslautende individuelle Vereinbarung schriftlich getroffen wird. Die Verkäuferin behält sich Preisanpassungen nach vorgängiger Mitteilung bis zur Bestellungsausführung vor, falls eine Preiserhöhung ausserhalb ihres Einflussbereiches liegt, wie solche aus Wechselkursänderungen, Devisenbestimmungen, Erhöhung von Zöllen, wesentliche Steigerung der Arbeits-, Material- oder Produktionskosten sowie aufgrund von Bestelländerungen des Käufers bezüglich Lieferfristen und –mengen sowie von ihm verlangte Spezifikationen etc.

Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung. Fällige Zahlungen dürfen weder zurückbehalten noch mit irgendwelchen Gegenansprüchen verrechnet werden. Verspätete Zahlungen berechtigen die Verkäuferin, Verzugszinsen zu verlangen. Die Verkäuferin hat zudem ein Zurückhaltungsrecht bei noch nicht ausgeführten Lieferungen aus allen offenen Bestellungen des Käufers.

Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin, soweit es nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet aber der Verkäuferin, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann die Verkäuferin alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer verpflichtet sich, bei allen Massnahmen zur Kreditsicherung mitzuwirken und insbesondere, falls erforderlich, entsprechende Zusatzvereinbarungen abzuschliessen: er ermächtigt die Verkäuferin, auf seine Kosten die Eintragung oder Vermerk des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern oder dergleichen vorzunehmen. Ferner übernimmt der Käufer die Verpflichtung, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Instand zu halten und gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.

Nutzung und Gefahr: Nutzen und Gefahr gehen mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Lieferung: Die Einhaltung der Lieferfristen setzt einen ungestörten Fertigungsablauf voraus und wird mit grösster Sorgfalt besorgt, jedoch ohne Übernahme einer Haftung und insbesondere unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung. Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Umstände, die eine fristgemässe Lieferung verunmöglichen, berechtigen die Verkäuferin, nach ihrer Wahl eine Lieferung aufzuschieben, eine Teillieferung vorzunehmen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Jede Haftung der Verkäuferin bei verspäteter Lieferung für Verzugsfolgen ist-soweit gesetzlich zulässig-ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung der Verkäuferin beschränkt sich ein Schadenersatz max. auf die Mehrkosten einer Ersatzlieferung abzüglich Lieferkosten.

Mängelrüge: Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, sofern der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Warenempfang keine begründete schriftliche Mängelrüge mit Lieferbelegsangaben (Rechnungsnr. etc.) erhebt. Rücksendungen werden nur nach Vereinbarung mit schriftlicher Bestätigung, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung als Warengutschrift vergütet. Im Falle einer Mängelrüge ist die Verkäuferin berechtigt, ausstehende Lieferungen bis zur Klärung der erfolgten Beanstandung zurückzubehalten.

Gewährleistung und Haftung: Die Verkäuferin übernimmt unter dem Vorbehalt einer sofortigen Mängelrüge eine Gewährleistung für die Konformität der Ware mit den jeweils geltenden Standard-Produktespezifikationen. Angaben in Katalog, Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter etc. sind unverbindlich. Die Verkäuferin darf nach ihrem Ermessen die beanstandete Ware beim Käufer begutachten. Bei begründeter Mängelrüge ist die Verkäuferin in jedem Fall berechtigt, entweder den Kaufpreis zurückzuerstatten oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen; im letzteren Fall verpflichtet sich der Käufer, der Verkäuferin die ersetzte Ware in unverändertem Zustand zurückzusenden. Für Ware von Drittlieferanten (Handelsware) garantiert die Verkäuferin nur im Rahmen der von ihren Lieferanten abgegebenen Gewährleistungen. Weitergehende Ansprüche, wie für nicht in der Produktespezifikationen genannte Verwendungszwecke, Gebrauchseignung zur Weiterverarbeitung, Folgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verarbeitung etc. sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung der Verkäuferin gilt als Höchstbetrag des Schadenersatzes der Kaufpreis für die vom Käufer verbrauchte Menge der beanstandeten Ware.

Warenzeichen: Bei Weiterverarbeitung der Ware (Umfüllung, Vermischung etc.) sind die Warenzeichen (Marken, Logos etc.) auf dem Produkt zu entfernen; eine eventuelle Weiterverwendung dieser Kennzeichen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Warenzeicheninhabers gestattet.

Gerichtsstand: Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz von Teko Chemisa in Wohlen. In sachlicher Hinsicht sind das Handelsgericht des Kantons Aargau, ersatzweise die ordentlichen Gerichte zuständig